Spendensiegel / Steuern
Spendensiegel

Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen /DZI wurde unserem Förderverein Kinder-Indiens e.V. die Erlaubnis erteilt,das Spenden-Siegel zu führen.
Die DZI-Einschätzung lautet:
" Der Förderverein Kinder-Indiens e.V. leistet satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Mittelfluss und Vermögenslage werden im Rechenwerk nachvollziehbar dokumentiert. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig ("niedrig" = unter 10%). Die Werbe- und Verwaltungsausgaben werden vollständig durch die Vorstandsmitglieder getragen, so dass Spenden Dritter in vollem Umfang der Projektarbeit zugute kommen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben. Das Auskunftsverhalten des Vereins gegenüber dem DZI ist offen.
Dem Förderverein Kinder-Indiens e.V. Stephanskirchen, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungs-würdig."
Steuerliche Besonderheiten
Unser Förderverein Kinder-Indiens e.V. ist als gemeinnützig im Sinne der Abgaben-ordnung § 52 bis § 54 im deutschen Steuerrecht anerkannt.
Somit können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von den Spendern ab dem Jahr 2007 insgesamt bis zu
a) 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (natürliche Personen) oder
b) 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr auf-gewendeten Löhne und Gehälter(Personen - u. Kapitalgesellschaften)
als Sonderausgaben abgezogen werden.
Vom Förderverein Kinder-Indiens e.V. wird anhand einer Zuwendungsbestätigung (früher "Spendenquittung) die erforderliche Bestätigung nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt und dem Spender übermittelt, damit diese Originalbestätigung zusammen mit der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden kann.
Aus diesem Grunde bitten wir an dieser Stelle, die Zahlungsüberweisungen mit Namen und Anschrift zu versehen, damit wir eine korrekte Zuwendungsbescheinigung an Sie senden können.
Unsere Spender aus dem europäischem Ausland werden wir auf dem laufenden halten, wie das derzeitige Verfahren beim Europäischem Gerichtshof entschieden wird, wonach es auch für diese Spender möglich sein soll, die Spenden an unseren deutschen - gemeinnützigen - Förderverein in der jeweiligen Steuererklärung geltend zu machen.
Kontaktadresse
Förderverein Kinder-Indiens e.V.
Filzenweg 32 b, D-83071 Stephanskirchen
Tel. 0049-8036-30 33 38
www. kinder-indiens.com
E-Mail:
info@kinder-indiens.com